Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Neues aus der HiKo (007): Lehnsregister des Herzogtums Westfalen erschienen

15.08.2014

Wir freuen uns, Sie auf eine weitere Neuerscheinung der Historischen Kommission aufmerksam machen zu dürfen: Seit Anfang August 2014 ist der von Manfred Wolf bearbeitete Band "Rechte, Güter und Lehen der Kölner Erzbischöfe in Westfalen" beim Verlag und in allen Buchhandlungen erhältlich.

Etwa im Jahr 1438 erstellte ein Schreiber namens Johannes aus den Aufzeichnungen des Kölner Erzbischofs ein „neues Register“, in dem die Rechte, Güter und Lehen in Westfalen zusammengefasst wurden. Die meisten westfälischen Besitzungen der Erzbischöfe lagen in den beiden zu Köln gehörenden Landesteilen – im Vest Recklinghausen und im Herzogtum Westfalen. Aber auch in anderen Teilen Westfalens beanspruchte der Erzbischof Rechte und Einkünfte, so in Herford, Vlotho, Wiedenbrück oder Vreden. Die 1368 erworbene Grafschaft Arnsberg wurde in das Verzeichnis bereits vollständig aufgenommen, das 1449 verlorene Soest ist noch enthalten.

Die Quelle gibt umfassende Auskunft über die Besitzverhältnisse des Erzbischofs. An vielen Orten besaß er Gerichtsrechte oder hatte diese gegen Zahlung an Gefolgsleute vergeben. Vielfach standen dem Bischof besondere Abgaben zu, bei denen nicht nur der Ertrag, sondern auch die Verwendung fast immer aufgeführt wurde. Den größten Teil des Registers nehmen die vom Bischof ausgegebenen Lehen ein. Die Register erlauben Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Orte, aber auch auf die dort wohnenden Familien und die handelnden Personen. Streitfälle und mehr oder weniger erfolgreich erhobene Ansprüche werden erkennbar.

Der Bearbeiter Manfred Wolf gibt alle 1460, meist lateinischen Einträge des Registers wortgetreu wieder und versieht sie mit einer knappen deutschen Zusammenfassung. Zur Datierung der Lehnsvergabe und zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat er zahlreiche, auch abgelegene Literaturtitel herangezogen und ausgewertet. Ergänzt wird die Edition durch eine quellenkundliche Einführung zum Lehnswesen von Wilfried Reininghaus, mehrere Faksimiles und ein umfassendes Register.

Bibliographische Angaben:

Rechte, Güter und Lehen der Kölner Erzbischöfe in Westfalen. Liber iurium et feudorum Westphaliae, Arnsberg et Recklinghausen, congestus sub Theoderico de Mörsa, archiepiscopo Coloniensi (um 1438). Bearb. von Manfred Wolf, mit einer Einleitung von Wilfried Reininghaus, Münster 2014, 456 Seiten, Festeinband, Faksimiles (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Neue Folge 13). Aschendorff-Verlag, ISBN 978-3-402-15114-3, Preis: 44,00 Euro