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NF 13: Rechte, Güter und Lehen der Kölner Erzbischöfe in Westfalen

Rechte, Güter und Lehen der Kölner Erzbischöfe in Westfalen. Liber iurium et feudorum Westphaliae, Arnsberg et Recklinghausen, congestus sub Theoderico de Mörsa, archiepiscopo Coloniensi (um 1438). Bearb. von Manfred WOLF, mit einer Einführung von Wilfried REININGHAUS, Münster: Aschendorff 2014, 456 Seiten, Festeinband, Faksimiles (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Neue Folge 13). ISBN 978-3-402-15114-3, Preis: 44 Euro.

Etwa im Jahr 1438 erstellte ein Schreiber namens Johannes aus den Aufzeichnungen des Kölner Erzbischofs ein „neues Register“, in dem die Rechte, Güter und Lehen in Westfalen zusammengefasst wurden. Die meisten westfälischen Besitzungen der Erzbischöfe lagen in den beiden zu Köln gehörenden Landesteilen – im Vest Recklinghausen und im Herzogtum Westfalen. Aber auch in anderen Teilen Westfalens beanspruchte der Erzbischof Rechte und Einkünfte. Die 1368 erworbene Grafschaft Arnsberg wurde in das Verzeichnis bereits vollständig aufgenommen, das 1449 verlorene Soest ist noch enthalten. Das heute im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen (Abteilung Westfalen) aufbewahrte Manuskript gibt umfassende Auskunft über die Besitzverhältnisse des Erzbischofs. Das Register erlaubt Rückschlüsse auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der einzelnen Orte, auf die dort wohnenden Familien und die handelnden Personen. Alle 1460, meist lateinischen Einträge werden wortgetreu mit einer knappen deutschen Zusammenfassung wiedergegeben. Ergänzt wird die Edition durch eine quellenkundliche Einführung zum Lehnswesen von Wilfried Reininghaus, Faksimiles und ein umfassendes Register.

Rezensionen:

– Osnabrücker Mitteilungen 122 (2017), S. 265–266 (Karsten Igel).
– Historische Zeitschrift 302 (2016), S. 797 (Manfred Groten).
– Rheinische Vierteljahresblätter 79 (2015), S. 333–335 (Julia Bruch).
– Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein 217 (2014), S. 297–298 (Max Plassmann).

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